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Richtlinien und Hinweise zur Förderung:
▪ Die Fördermaßnahme muss dem Vereinszweck gemäß Satzung §2 entsprechen, dabei steht die Förderung der Schulgemeinschaft im Vordergrund. Einzelne Personen können ohne Vorlage sozialer Gründe nur in Ausnahmefällen gefördert werden.
▪ Der Förderantrag muss vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und bevor Ausgaben entstanden sind gestellt werden.
▪ Sofern möglich bitten wir um Vorlage einer Kostenaufschlüsselung / von Kostenvoranschlägen zusammen mit der Stellung des Antrags.
▪ Die tatsächlichen Ausgaben sind im Regelfall durch Rechnungskopien nachzuweisen. Zuviel gezahlte Zuschüsse sind zurückzuzahlen.
▪ Das ausgefüllte und unterschriebene Formular kann entweder bei der Schulleitung (Schulsekretariat) oder Vorstandsmitgliedern des Fördervereins abgegeben, im Briefkasten des Fördervereins in der Schule eingeworfen oder eingescannt per Mail an foerderverein@gymneureut.de geschickt werden. Der Vorstand wird sich dann baldmöglichst mit Ihnen in Verbindung setzen.