Versetzungsbedingungen

Notenbildung und Versetzung

Die nachfolgenden Links führen Sie zur

Notenbildungsverordnung BW     und
Versetzungsordnung Gymnasien BW.


Da Verordnungstexte nicht immer leicht zu lesen und unmittelbar einsichtig sind, finden Sie in den nachfolgenden Dateien aufbereitete - mit Erläuterungen versehene - Texte zur

Notenbildung    und     Versetzung.
(Quelle: Schulrecht Seminar Stuttgart)

Preis und Lob

Schulen haben die Möglichkeit, besondere Leistungen von Schülerinnen und Schülern durch die Vergabe von Belobigungen und Preisen hervorzuheben.

Landeseinheitliche Regelungen dazu gibt es nicht.

Am Gymnasium Neureut erhält einen Preis, wer das Schuljahr ausschließlich mit guten oder sehr guten Leistungen abschließt.
Ein Lob erhält, wer max. in einem Fach mit der Note "befriedigend" abschließt.
(Für die Note im Fach Sport bestehen Sonderregelungen.)

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