Die nachfolgenden Links führen Sie zur
Notenbildungsverordnung BW und
Versetzungsordnung Gymnasien BW.
Da Verordnungstexte nicht immer leicht zu lesen und unmittelbar einsichtig
sind, finden Sie in den nachfolgenden Dateien aufbereitete - mit Erläuterungen versehene - Texte zur
Notenbildung
und Versetzung.
(Quelle: Schulrecht Seminar Stuttgart)
Schulen haben die Möglichkeit, besondere Leistungen von Schülerinnen und Schülern durch die Vergabe von Belobigungen und Preisen hervorzuheben.
Landeseinheitliche Regelungen dazu gibt es nicht.
Am Gymnasium Neureut erhält einen Preis, wer das Schuljahr ausschließlich mit guten
oder sehr guten Leistungen abschließt.
Ein Lob erhält, wer max. in einem Fach mit der Note
"befriedigend" abschließt.
(Für die Note im Fach Sport bestehen Sonderregelungen.)