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Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (GFS)

GFS: Ein Leitfaden für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte

Jeder Schüler und jede Schülerin von Klasse 7 bis 10 muss in jedem Schuljahr in einem Fach eine GFS durchführen. Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen erbringen in den ersten drei Halbjahren 3 GFS.

Eine GFS wird im entsprechenden Fach wie eine Klassenarbeit bzw. wie eine Klausur gewertet und ist ihr damit „gleichwertig“. Der dafür notwendige Arbeitsaufwand sollte in etwa der Vorbereitung einer Klassenarbeit entsprechen.

Der Schüler/ die Schülerin hat kein Recht auf die Durchführung einer GFS in einem bestimmten Fach. Die Verteilung aller GFS soll gleichmäßig auf das Schuljahr und die Fächer erfolgen, um eine Überlastung der Fächer und Unterrichte zu vermeiden.

Die verbindliche Abstimmung über die Durchführung einer GFS muss in jedem Schuljahr vor den Herbstferien abgeschlossen sein, die genaue Terminierung und die Detailplanung kann dann im Laufe des Schuljahres erfolgen. Hier sprechen sich die Schülerinnen und Schüler mit der Lehrkraft rechtzeitig vor der GFS ab.

An jede GFS schließt sich ein Reflexionsgespräch mit der Lehrkraft an. Das Reflexionsgespräch fließt in die Bewertung der GFS ein. 

Die Zahl der in dem jeweiligen Fach geplanten Klassenarbeiten oder schriftlichen Leistungsfeststellungen bleibt von der Durchführung einer GFS unberührt.

Im Folgenden sind die Kriterien und Anforderungen an eine GFS in den verschiedenen Fächern aufgeführt und können zur Orientierung bei der anstehenden Entscheidung dienen.

=> Astrologie, Bildende Kunst, Biologie, Chemie, Deutsch, Ethik/Philosophie, Englisch, Französisch, Geschichte, Geographie, Gemeinschaftskunde/Wirtschaft, Informatik, Latein, Mathe, NwT, Physik, Religion, Sport, Spanisch